So wird die Mehrwertsteuer von Händlern aus Staaten außerhalb der EU häufig nicht abgeführt. Schätzungsweise sind nur ein Viertel dieser Anbieter beim zuständigen Finanzamt registriert.
Für den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU brauchen wir zielgenaue Maßnahmen gegen den Umsatzsteuerbetrug. Dabei darf der Staat aber seine Überwachungsaufgaben nicht einfach auf die Online-Plattformen abwälzen.
Ziel muss ein fairer Wettbewerb zwischen hiesigen Unternehmen und solchen aus Drittstaaten sein. Die Behörden sollten gewährleisten, dass für Waren, die in den Binnenmarkt eingeführt werden, die Umsatzsteuer in Deutschland entrichtet wird. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist außerdem eine bessere Aufklärung der Marktteilnehmer über die jeweiligen Rechtsvorschriften.