Betroffene Mieter klagen seit Jahren darüber, sich bei Wohnflächenabweichungen von weniger als zehn Prozent wegen einer BGH-Grundsatzentscheidung rechtlich nicht durchsetzen zu können. Daher zahlen sie Miete für eine Wohnfläche, die es tatsächlich gar nicht gibt. Außerdem wirken sich diese Wohnflächenabweichungen bei Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen aus. Die Große Koalition habe sich deshalb grundsätzlich darauf geeinigt, die 10-Prozent-Hürde zu kippen, erklärt Wiese weiter. "Für die Mieterinnen und Mieter wird eine kleinere Abweichung auf jeden Fall zu Verbesserungen führen." Wiese hält eine neue Grenze von fünf Prozent für möglich. Letzte Details müssten noch geklärt werden.
Seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004 gibt es die Toleranzgrenze bei Wohnflächenabweichungen: Nur bei Wohnungen, deren tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Mietvertrag abweicht, können Mieter vor Gericht ihre Ansprüche problemlos durchsetzen. Bei weniger als zehn Prozent haben sie dagegen bisher so gut wie keine Chance, rechtlich dagegen vorzugehen, und zahlen drauf. Mieterverbände, Fachanwälte und Politiker kritisieren diese 10-Prozent-Hürde seit Jahren als zu hoch. Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass bei jeder zweiten bis dritten Wohnung die angegebene Wohnfläche falsch ist.