Ausschreibende Behörde: Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Ausschreibungsort: 38116 Braunschweig
Verfahrensart: Dienstleistungsauftrag
Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung
Europäische Ausschreibung: nein
Abgabefrist: 8.3.2011
1. Auftraggeber:
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundesallee 100
38116 Braunschweig
Bearbeitungsnummer: (bitte stets angeben)
Z.1133A-0131022201
2. a) Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
b) Vertragsart:
Dienstleistungsauftrag
3. a) Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung:
Fertigung von Graphitkörpern gem. Leistungsbeschreibung und anschließende Lieferung.
b) CPV - Nr:
c) Unterteilung in Lose: (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden)
Eine Unterteilung in Lose kommt nicht in Frage, da alle Graphitkörper exakt den gleichen Reinheitsgehalt aufweisen müssen.
d) Ausführungsort:
Braunschweig
e) Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
4. a) Anforderung der Unterlagen:
Hierzu finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite der PTB.
b) Frist:
07.03.2011 15:00:00
c) Schutzgebühr:
Nein
5. a) Angebotsfrist:
08.03.2011 23:59 Uhr
b) Anschrift:
siehe Auftraggeber
c) Sprache:
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
6. Kautionen und Sicherheiten:
7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss:
9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers):
a)
Referenzen hinsichtlich vergleichbarer Aufträge sowie eine kurze Firmendarstellung.
b)
c)
10. Zuschlagsfrist/Bindefrist:
22.03.2011
Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde.
11. Zuschlagskriterien:
wirtschaftlichstes Angebot
12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge:
nicht zugelassen
13. Sonstige Angaben:
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Es gilt deutsches Recht.