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Bei diesem Auftrag geht es um:

Zwischenüberprüfung zum Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung


Dienstleistungsauftrag


Ausschreibende Behörde: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Ausschreibungsort: 53123 Bonn
Verfahrensart: Dienstleistungsauftrag
Vergabeverfahren: Freihändige Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
CPV-Code: 73000000-2
Europäische Ausschreibung: nein
Abgabefrist: 7.9.2010

1. Auftraggeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Referat I C 4
Villemombler Str. 76
D-53123 Bonn
Telefon: (+49 30 18) 6 15-22 75
Fax: (+49 30 18) 6 15-26 98, oder -44 36
E-Mail: bernd.jakobs@bmwi.bund.de

Internet:
www.bmwi.de.

Bearbeitungsnummer: (bitte stets angeben)
I C 4 - 02 08 15 - 47/10

2. a) Verfahrensart:
Freihändige Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb

b) Vertragsart:
Dienstleistungsauftrag

3. a) Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung:
Dienstleistungskategorie 8.

Thema:
Zwischenüberprüfung zum Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

Kurzbeschreibung:
Das Forschungsvorhaben soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bei der Vorbereitung der nach § 12 Abs. 1 des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) erforderlichen Zwischenüberprüfung unterstützen.

Unter Berücksichtigung bereits eingetretener und sich abzeichnender Entwicklungen bei der KWK-Stromerzeugung ist die weitere Entwicklung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland, insbesondere mit Blick auf die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Betrieb von KWK-Anlagen sowie die jährlichen Zuschlagszahlungen zu analysieren. Somit geht es insgesamt um die Wirksamkeit der gesetzlichen Förderung. Dabei ist das "Zusammenspiel" mit dem Instrument des Emissionshandels in geeigneter Weise zu berücksichtigen.

b) CPV-Nr.:
73000000-2

c) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden):
Nein.


d) Ausführungsort:
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

e) Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Vorgesehene Laufzeit: 6 Monate ab Auftragsvergabe

4. a) Teilnahmeanträge sind zu stellen:
beim Auftraggeber (siehe Nr. 8)

b) Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge:
07.09.2010 16:30

c) Sprache:
deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

5. Mit dem Antrag vorzulegende Unterlagen, die ggf. vom Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangt werden:

a)

* Voller Name und Adresse;
* Angabe einer Kontaktperson (mit Telefon- und Telefax-Nummer und sonstigen Kommunikationsanschlüssen und -adressen).


b)

* Für die Beurteilung Ihrer Eignung (nicht als Zuschlagskriterium) ein Problemaufriss (keine ausgearbeitete Projektskizze [daher maximal 2 DIN A 4 Seiten] und keine Kostenkalkulation) zu dem unter 3.a genannten Thema.


Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:

* Beschreibung des Antragstellers und seiner institutionellen Struktur;
* Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen.


c) Eine Eigenerklärung (bei Bietergemeinschaften für jeden Bieter), dass für Sie die in §§ 6 Abs. 5, 16 Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann (§ 6) bzw. muss (§ 16) zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!

6. Beabsichtigte Marge/Anzahl der Angebotsaufforderungen:
üblicherweise ca. 6 (siehe auch Nr. 7).

7. Aufforderung zur Angebotsabgabe:
Spätestens bis 24.09.2010. Falls bis zu diesem Tag keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.

8. Sonstige Angaben:


Ihren - formlosen - Teilnahmeantrag zu dem unter Nr. 3.a genannten Thema können Sie ausschließlich

* entweder über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de)
* oder per Post- oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Nr. 1)


einreichen; er muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 07.09.2010 bis 16:30 Uhr (siehe auch Nr. 4.b) eingegangen sein.

Die Übermittlung per elektronischer Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Zeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) erhalten Sie auf der Internetseite "www.evergabe-online.de" oder vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren (BMI). Wenn Sie Ihren Antrag per Post- oder direkter Zustellung einreichen, ist auch eine spätere Angebotsabgabe über die Vergabeplattform nicht möglich.

Bei Post- oder direkter Zustellung kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 47/10!" und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie die Einreichung Ihres Antrags daher so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Später, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.

Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven und/oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.

Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Es gilt deutsches Recht.

Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 6 Abs. 3, 16 Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie "Qualität und Kompetenz", "Zweckmäßigkeit der Leistung", "Preis") berücksichtigt (§ 16 Abs. 8 VOL/A). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 18 Abs. 1 VOL/A).

Gemäß § 9 Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen" (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)". (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.

Bonn, den 03.08.2010






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