Architekt/in od. Innenarchitekt/in mit Interesse an der Sachverständigenarbeit
17.11.2012 Voraussetzung für ö.b.u.v. ist neben dem abgeschlossenen Studium (Dip.-Ing. o.ä.) eine Prüfung bei der IHK oder Architektenkammer.
Die Übernahme des Büros kann preislich und terminlich so vertraglich festgelegt werden, dass ggf. Förderkredit vom Nachfolger /der Nachfolgerin bei der Kfw beantragt werden kann.