Architekt/in od. Innenarchitekt/in mit Interesse an der Sachverständigenarbeit
28.01.2012
Voraussetzung für ö.b.u.v. ist neben dem abgeschlossenen Studium (Dip.-Ing. o.ä.) eine Prüfung bei der IHK oder Architektenkammer.
Dabei müssen überdurchschnittliche Kenntnisse im Bestallungsgebiet nachgewiesen werden.
Hierauf praktisch vorzubereiten biete ich meiner/meinem Nachfolger/in an. Die Tätigkeit ist für Ingenieure geeignet, die nicht in erster Linie planerisch arbeiten wollen. Es ist auch denkbar, die Sachverständigentätigkeit als zweites Standbein auszubauen.
Die Übernahme des Büros kann preislich und terminlich so vertraglich festgelegt werden, dass ggf. Förderkredit vom Nachfolger /der Nachfolgerin bei der Kfw beantragt werden kann.