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Sachsen - Insolvenzgerichte

Das Insolvenzrecht ist ein Rechtsgebiet des Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Insolvenz des Schuldners befasst. Als Insolvenz (lat. insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“), in Österreich und der Schweiz Konkurs (nur umgangssprachlich auch in Deutschland, von lat. concursus ‚Zusammenlauf‘, nämlich der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners), bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung. Anmeldung der Insolvenz kann ein Insolvenzverfahren zur Folge haben. Dessen Zweck ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln, bei Unternehmen durch Auflösung, bei natürlichen Personen letztlich durch Restschuldbefreiung.

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